Was macht ein Kirchenvorstandsmitglied?

Was macht ein Kirchenvorstandsmitglied wirklich?

Zuerst einmal sind da die Sitzungen, üblicherweise ca. alle 6 Wochen, abends, an wechselnden Orten. Auf diese Sitzungen muss man sich vorbereiten: es werden vorher nicht nur eine Tagesordnung, sondern Anlagen und Beschlussvorlagen verteilt.

Es gibt aber auch eine Menge Extra-Aufgaben, die Mitglieder übernehmen müssen, z.B. den stellvertretenden Vorsitz, die Protokollführung, die Vertretung im Pfarrpastoralrat (PPR), den Vorsitz eines Fachausschusses. Und dann gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Aufgabenfelder, Termine und Arbeitsgruppen, bei denen Kirchenvorstandsmitglieder tätig werden, z.B. beim Präventionskonzept, in der Kommission zum Kirchenasyl, im Rahmen des VIR- Prozesses (Vermögens- und Immobilienreform) in einer Lenkungsgruppe einer Gemeinde oder der Pfarrei, Notartermine, beim Fundraising, Teilnahme an online-Informationsveranstaltungen und Schulungen des Erzbistums.

Detailaufgaben werden nicht im Kirchenvorstand, sondern in den Fachausschüssen Bau, Finanzen und Personal behandelt. Ehrenamtliche mit diesen Spezialkompetenzen arbeiten dem Kirchenvorstand in den Fachausschüssen zu. Die „großen“ Entscheidungen obliegen dem Kirchenvorstand, z.B. bei Einstellungen von Leitungspersonal oder bei Geschäften, die einen bestimmten Geldbetrag überschreiten. Außerdem gibt es eine Verwaltungskoordinatorin zur Unterstützung des KV und der Fachausschüsse.

Jedes Kirchenvorstandsmitglied ist gewählt für die ganze Pfarrei. Deshalb sollte es selbstverständlich sein, dass sich die Kirchenvorstandsmitglieder für die Pfarrei einsetzen und nicht nur die Interessen einer einzelnen Gemeinde vertreten.

Neben der ganzen Arbeit für die Pfarrei gibt es die positive Erfahrung zu erleben, dass wir gemeinsam und durch Gott getragen durch herausfordernde Zeiten kommen. Jede Stimme ist wichtig, jeder kann etwas bewirken, jedes Mitglied wird gebraucht.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Kirchenvorstands (KV) finden sich im Kandidaten-Flyer und sind genauer im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz(KVVG) nachzulesen.