Pfarrpastoralrat

Der Pfarrpastoralrat ist das Beratungs- und Entscheidungsgremium für die pastoralen Belange und Aufgaben auf Ebene der Pfarrei. Dem Pfarrpastoralrat gehören folgende Mitglieder an:
a) je Gemeindeteam ein Mitglied aus dessen Mitte durch Wahl;
b) je Gemeinde ein bis drei weitere durch die Gemeindekonferenz entsandte Vertreter;
c) je Ort kirchlichen Lebens ein von diesem nach eigenen Regeln benannter Vertreter;
d) ein vom Kirchenvorstand aus seiner Mitte entsandtes Mitglied;
e) bis zu drei vom Pastoralteam aus seiner Mitte entsandte Vertreter sowie
f) der Propst.

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