Nachdem auf Bundes- und Landesebene neue Verordnungen in Kraft getreten sind, hat auch das Erzbistum sich geäußert und Regelungen übermittelt. Daher müssen auch in der Pfarrei die Regelungen und Maßnahmen nun weiter justiert werden.
Gottesdienste
Die Schleswig-Holsteinische Verordnung sagt, dass weiterhin zwischen der 3G-Regelung und der „Schachbrettmuster-Regelung“ gewählt werden kann; letztere sieht vor, dass im Falle einer Auslastung der Kirchen nur bis zur Hälfte der Plätze auch ungetestete Menschen den Gottesdienst besuchen dürfen. Dieses Verfahren schien uns bisher für werktägliche Gottesdienste und einige etwas weniger besuchte Messen in mehreren Gemeinden gut geeignet zu sein.
Jedoch hat das Erzbistum die Regel nun weiter verschärft. Es schreibt für alle Gottesdienste 3G vor. Dringend empfohlen wird das Tragen der Masken im gesamten Gottesdienst, vor allem beim Singen und bei jeder Bewegung im Raum. Die 3G-Regel gilt auch für alle Mitwirkenden in liturgischen Diensten.
Veranstaltungen
Für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen schreibt das Land Schleswig-Holstein nun die 2G-Regel vor. Nur Genesene und Geimpfte dürfen auf Vorlage des schriftlichen oder digitalen Nachweises teilnehmen.
Ausnahmen sind einerseits Gremiensitzungen, andererseits dienstliche Treffen, an denen nur Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter/innen des Erzbistums und/oder Angestellte der Pfarrei teilnehmen. Daran dürfen auf Nachweis auch Getestete teilnehmen. Zusätzlich ordnet das Erzbistum an, dass “alle Sitzungen und Treffen, die nicht ausdrücklich einer physischen Präsenz bedürfen, bis auf weiteres virtuell stattfinden.“ Die Entscheidung darüber müssen die Veranstalter treffen.
Impfen
Seitens der Krankenhausseelsorger ist noch einmal eindrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, dass auf den Intensivstationen deutlich mehr ungeimpfte Personen mit schwerem Verlauf bis hin zum Tod liegen, als geimpfte, bei denen der Verlauf in aller Regel leichter ist. Für nicht geimpfte Personen ist also einerseits die Lebensgefahr weit größer, und andererseits ist im Falle der Hospitalisierung ihr Aufenthalt in der Klinik eine weit größere Belastung für das Personal. Diese beiden Gründe sprechen deutlich für die Impfung.
Das neue Hygienekonzept für alle Gemeindehäuser der Pfarrei finden Sie hier. Für die Kirchen gilt ein eigenes Hygienekonzept, das Sie hier einsehen können.