Nachdem auf Bundes- und Landesebene neue Verordnungen in Kraft getreten sind, hat auch das Erzbistum sich geäußert und Regelungen übermittelt. Daher müssen auch in der Pfarrei die Regelungen und Maßnahmen nun weiter justiert werden.
Gottesdienste
Die Schleswig-Holsteinische Verordnung sagt, dass weiterhin zwischen der 3G-Regelung und der „Schachbrettmuster-Regelung“ gewählt werden kann; letztere sieht vor, dass im Falle einer Auslastung der Kirchen nur bis zur Hälfte der Plätze auch ungetestete Menschen den Gottesdienst besuchen dürfen. Dieses Verfahren schien uns bisher für werktägliche Gottesdienste und einige etwas weniger besuchte Messen in mehreren Gemeinden gut geeignet zu sein.
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